Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter, Kunde und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der white-label SaaS-Lösung naehrio durch Fitnessstudios, Gesundheitsstudios, EMS-Studios, Personal-Training-Studios oder vergleichbare gewerbliche Anbieter.
Anbieter der SaaS ist:
MENTELMEDIA
Inhaber: Özcan Akgök
İnönü Mahallesi
234. Sokak No: 30
45200 Akhisar / Manisa
Türkei
E-Mail: info@naehrio.app
Nachfolgend: MENTELMEDIA oder Anbieter.
Vertragspartner von MENTELMEDIA ist ausschließlich das jeweilige Studio als Unternehmer.
Nachfolgend: Studio oder Kunde.
Diese AGB gelten ausschließlich für das B2B-Vertragsverhältnis zwischen MENTELMEDIA und dem Studio. Sie gelten nicht unmittelbar für Mitglieder des Studios.
Für Mitglieder gelten separate Endnutzer-Nutzungsbedingungen des Studios.
2. Vertragsgegenstand
MENTELMEDIA stellt dem Studio die digitale Ernährungs-, Tracking- und Coaching-Web-App naehrio als white-label SaaS zur Verfügung.
Das Studio kann naehrio unter eigenem Studio-Branding gegenüber seinen Mitgliedern einsetzen. Dazu können insbesondere Studioname, Logo, Farben, Kontaktangaben und weitere studio-spezifische Inhalte in der App angezeigt werden.
naehrio kann insbesondere folgende Funktionen umfassen:
- Nutzerverwaltung für Studio, Trainer und Mitglieder;
- Ernährungstracking;
- Körper- und Fortschrittstracking;
- KI-gestützte Fotoanalyse von Mahlzeiten;
- Kommunikation zwischen Mitglied und Studio-Team oder Trainer;
- Aktivitäts- und Motivationssignale;
- Studio- und Trainer-Dashboard;
- optionale Synchronisation mit Studioverwaltungssystemen, insbesondere Magicline/MySports;
- technische Bereitstellung der Anwendung als Web-App.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, dem Angebot, der Buchungsübersicht oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen MENTELMEDIA und dem Studio kommt elektronisch zustande.
Der Vertragsschluss kann insbesondere erfolgen durch:
- Buchung oder Aktivierung von naehrio im Online-Prozess;
- Anklicken einer Schaltfläche wie „zahlungspflichtig buchen", „kostenpflichtig aktivieren" oder „naehrio buchen";
- aktives Akzeptieren dieser AGB durch Checkbox;
- aktives Akzeptieren des Auftragsverarbeitungsvertrags;
- schriftliche oder elektronische Bestätigung eines Angebots.
Die AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag werden dem Studio vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht.
MENTELMEDIA kann den Zeitpunkt der Annahme, die Account-Zuordnung, die akzeptierte Dokumentversion, die IP-Adresse, den User-Agent und die zugehörige Studio-ID protokollieren.
4. Clickwrap-Zustimmung
Das Studio muss diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag aktiv zustimmen.
Die Zustimmung darf nicht durch bloße Nutzung, vorangekreuzte Checkbox oder versteckte Klausel erfolgen. Die Zustimmung erfolgt durch eine aktive Handlung, insbesondere durch Anklicken einer nicht vorausgewählten Checkbox.
Empfohlener Checkbox-Text im Studio-Onboarding:
„Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für naehrio sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO gelesen und akzeptiere diese als verbindliche Vertragsgrundlage."
Die jeweils akzeptierte Version der AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags wird dokumentiert.
5. White-Label-Nutzung
MENTELMEDIA stellt naehrio als white-label Lösung bereit.
Das Studio darf naehrio während der Vertragslaufzeit unter eigener Marke gegenüber seinen Mitgliedern nutzen.
Das Studio räumt MENTELMEDIA für die Dauer des Vertrags die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an Logos, Marken, Farben, Texten, Bildern und sonstigen vom Studio bereitgestellten Branding-Inhalten ein, soweit dies zur Darstellung und Bereitstellung der white-label App erforderlich ist.
Das Studio sichert zu, dass es über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Branding-Inhalten verfügt.
MENTELMEDIA ist nicht verpflichtet, Branding-Inhalte rechtlich zu prüfen.
6. Nutzungsrechte
MENTELMEDIA räumt dem Studio für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, naehrio im vereinbarten Umfang für eigene Studiozwecke zu nutzen.
Das Studio darf naehrio seinen berechtigten Mitarbeitern, Trainern und Mitgliedern zugänglich machen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
Nicht gestattet ist insbesondere:
- Weiterverkauf von naehrio an Dritte ohne vorherige Zustimmung von MENTELMEDIA;
- Vermietung, Verpachtung oder Unterlizenzierung außerhalb des Studiozwecks;
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;
- Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts;
- unbefugter Zugriff auf Daten anderer Studios;
- Entfernung technischer oder rechtlicher Hinweise, soweit solche im System vorgesehen sind;
- Nutzung in einer Weise, die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität von naehrio beeinträchtigen kann.
7. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
MENTELMEDIA stellt naehrio als cloudbasierte Web-App bereit.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem separaten Service Level Agreement vereinbart wurde.
MENTELMEDIA bemüht sich um eine stabile, sichere und funktionsfähige Bereitstellung der Plattform.
Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartung;
- Updates;
- Sicherheitsmaßnahmen;
- Störungen von Hosting-, Datenbank-, E-Mail-, KI- oder Infrastruktur-Dienstleistern;
- höhere Gewalt;
- technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von MENTELMEDIA;
- Schnittstellenänderungen von Drittanbietern.
Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt oder vorab angekündigt.
8. Änderungen und Weiterentwicklung der Plattform
MENTELMEDIA darf naehrio weiterentwickeln, verbessern, ändern und an technische, rechtliche oder wirtschaftliche Anforderungen anpassen.
Dies umfasst insbesondere:
- Sicherheitsupdates;
- Fehlerbehebungen;
- Funktionsverbesserungen;
- Anpassungen an Datenschutz- oder Plattformanforderungen;
- Austausch oder Änderung technischer Dienstleister;
- Anpassungen an Schnittstellen Dritter.
Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Kernleistungsumfang erheblich beeinträchtigen, werden dem Studio rechtzeitig mitgeteilt.
Das Studio kann den Vertrag ordentlich kündigen, wenn es mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden ist.
9. Pflichten des Studios
Das Studio ist verpflichtet:
- richtige und vollständige Angaben bei der Buchung zu machen;
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
- nur berechtigten Personen Zugriff auf Admin- oder Trainerbereiche zu geben;
- Mitglieder ordnungsgemäß über die Nutzung von naehrio zu informieren;
- eigene Datenschutzhinweise für Datenverarbeitungen außerhalb von naehrio bereitzustellen;
- die white-label Datenschutzerklärung mit korrekten studio-spezifischen Angaben zu verwenden;
- erforderliche Einwilligungen der Mitglieder einzuholen und zu dokumentieren, soweit das Studio hierfür verantwortlich ist;
- keine rechtswidrigen, irreführenden oder gesundheitsgefährdenden Inhalte über naehrio zu verbreiten;
- keine medizinischen Heilversprechen über naehrio abzugeben;
- keine unberechtigten Zugriffe auf Daten anderer Studios oder Nutzer zu versuchen;
- MENTELMEDIA unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen oder unbefugte Nutzungen zu informieren.
Das Studio bleibt gegenüber seinen Mitgliedern für die rechtmäßige Nutzung von naehrio verantwortlich.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Das Studio ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitglieder im Rahmen der Nutzung von naehrio.
MENTELMEDIA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Studios.
Zwischen den Parteien gilt ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags.
Das Studio ist verantwortlich für:
- die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung;
- die Information der Mitglieder;
- die Einholung erforderlicher Einwilligungen;
- die Pflege korrekter studio-spezifischer Angaben in der Datenschutzerklärung;
- die Bearbeitung von Betroffenenanfragen;
- die eigene datenschutzrechtliche Dokumentation;
- die Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
MENTELMEDIA unterstützt das Studio im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
11. Drittlandbezug
MENTELMEDIA hat seinen Sitz in der Türkei.
Soweit im Rahmen der Nutzung von naehrio personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden oder von dort aus zugänglich sind, erfolgt dies nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und der anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Die primäre Datenhaltung erfolgt nach aktueller technischer Konfiguration in einer EU-Region. Eine ausschließlich auf Deutschland oder die EU beschränkte Verarbeitung wird nicht zugesagt, sofern Drittlandbezüge in der Datenschutzerklärung oder im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben sind.
12. KI-Foto-Analyse
naehrio kann eine KI-gestützte Fotoanalyse von Mahlzeiten enthalten.
Die KI-Foto-Analyse dient der technischen Schätzung von Nährwerten, Kalorien und Makronährwerten.
Die Ergebnisse sind Schätzwerte und können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein.
Die KI-Foto-Analyse ersetzt keine medizinische, ernährungsmedizinische, therapeutische oder diagnostische Beratung.
Das Studio ist verpflichtet, seinen Mitgliedern die Freiwilligkeit der KI-Foto-Analyse transparent darzustellen und eine manuelle Erfassung von Mahlzeiten als Alternative zu ermöglichen, soweit diese Funktion verfügbar ist.
13. Keine medizinische Leistung durch MENTELMEDIA
MENTELMEDIA erbringt keine medizinische Beratung, keine Ernährungsberatung im medizinischen Sinne, keine Therapie, keine Diagnose und keine Heilbehandlung.
naehrio ist ein technisches SaaS-Tool zur Unterstützung von Ernährungstracking, Fortschrittsdokumentation und Studio-Betreuung.
Die fachliche Einordnung, Betreuung und Kommunikation gegenüber Mitgliedern obliegt dem Studio.
Das Studio ist selbst dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang es Ernährungsberatung, Trainingsbetreuung oder sonstige Gesundheitsleistungen anbieten darf.
14. Support
MENTELMEDIA leistet Support gegenüber dem Studio.
Ein direkter Supportvertrag zwischen MENTELMEDIA und den Mitgliedern des Studios besteht nicht.
Mitglieder wenden sich grundsätzlich an das Studio. MENTELMEDIA kann Anfragen von Mitgliedern an das Studio verweisen.
Supportumfang, Reaktionszeiten und Supportkanäle ergeben sich aus dem gebuchten Paket oder einer separaten Vereinbarung.
15. Schnittstellen und Drittanbieter
naehrio kann Schnittstellen zu Drittanbietern enthalten, insbesondere zu Studioverwaltungssystemen wie Magicline/MySports.
Die Nutzung solcher Schnittstellen setzt voraus, dass das Studio über die erforderlichen Zugänge, Rechte und Vertragsbeziehungen zum jeweiligen Drittanbieter verfügt.
MENTELMEDIA schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise von Schnittstellen Dritter.
Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle, sein Preismodell, seine Verfügbarkeit oder seine technischen Anforderungen, kann dies Auswirkungen auf naehrio haben.
MENTELMEDIA wird sich bemühen, wirtschaftlich und technisch zumutbare Anpassungen vorzunehmen.
16. Vergütung
Das Studio zahlt für die Nutzung von naehrio eine Lizenzgebühr.
Die Höhe der Lizenzgebühr ergibt sich aus dem gebuchten Paket, dem Angebot oder der Buchungsübersicht.
Die Lizenzgebühr ist im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
17. Rechnung, Umsatzsteuer und Reverse Charge
Der Erwerb des kostenpflichtigen Abonnements sowie die Zahlungs- und Rechnungsabwicklung erfolgen über Paddle als Merchant of Record. Für die Zahlungs- und Erwerbstransaktion gelten ergänzend die hierfür einbezogenen Bedingungen von Paddle. Vertragspartner für die Bereitstellung und Nutzung der Software naehrio sowie für die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten bleibt MENTELMEDIA. Soweit sich Regelungen überschneiden, gelten die Bedingungen von Paddle für Zahlungs- und Abwicklungsvorgänge und diese AGB für Bereitstellung, Nutzung und Leistungsumfang von naehrio.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Umsatzsteuer, Quellensteuer, Reverse-Charge-Verfahren oder vergleichbare steuerliche Pflichten richten sich nach den jeweils zwingend anwendbaren steuerlichen Vorschriften.
Soweit bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen die Steuerschuld auf das Studio als Leistungsempfänger übergeht, ist das Studio für die ordnungsgemäße Erklärung und Abführung der Steuer verantwortlich.
Das Studio ist verpflichtet, MENTELMEDIA alle für die steuerliche Behandlung erforderlichen Informationen bereitzustellen, insbesondere Unternehmensdaten, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder vergleichbare steuerliche Identifikationsdaten.
Ist MENTELMEDIA aufgrund zwingender steuerlicher Vorschriften verpflichtet, Steuern, Abgaben oder sonstige Beträge auszuweisen oder einzuziehen, können diese zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet werden.
18. Zahlungsverzug
Kommt das Studio mit einer Zahlung in Verzug, ist MENTELMEDIA berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen.
MENTELMEDIA kann den Zugang zu naehrio vorübergehend sperren, wenn das Studio trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt.
Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
19. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Das Abonnement beginnt nach Ablauf der vereinbarten 30-tägigen Testphase, sofern es nicht vor Ablauf der Testphase beendet wird. Mit Beginn des kostenpflichtigen Abonnements gilt das bei Bestellung gewählte Abrechnungsintervall. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres entsprechendes Abrechnungsintervall, sofern es nicht mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über eine im System bereitgestellte Kündigungsfunktion.
20. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- das Studio trotz Mahnung mit Zahlungen erheblich in Verzug ist;
- das Studio naehrio missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt;
- das Studio gegen wesentliche Datenschutzpflichten verstößt;
- das Studio Rechte von MENTELMEDIA oder Dritten erheblich verletzt;
- eine weitere Vertragsdurchführung für eine Partei unzumutbar ist.
21. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Studios an naehrio.
MENTELMEDIA kann den Zugang des Studios und der Mitglieder deaktivieren.
Die Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Zahlungspflichten für bereits entstandene Vergütungszeiträume bleiben unberührt.
22. Inhalte des Studios und der Mitglieder
Das Studio ist für Inhalte verantwortlich, die es selbst, seine Mitarbeiter, Trainer oder Mitglieder in naehrio eingeben, hochladen oder übermitteln.
MENTELMEDIA ist nicht verpflichtet, Inhalte proaktiv zu prüfen.
MENTELMEDIA kann Inhalte sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken oder vertragswidrige Nutzung bestehen.
23. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, wirtschaftliche, vertragliche, produktbezogene und personenbezogene Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
24. Rechte an naehrio
Alle Rechte an naehrio, insbesondere an Software, Benutzeroberflächen, Datenbankstruktur, Konzepten, Workflows, Designs, Marken, Texten und technischen Komponenten, verbleiben bei MENTELMEDIA oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Das Studio erhält nur die ausdrücklich in diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte.
Eine Übertragung von Quellcode, Datenbankstruktur, Modellen, Prompts, Systemlogik oder sonstigem geistigem Eigentum erfolgt nicht.
25. Referenznennung
MENTELMEDIA darf das Studio nur dann als Referenz nennen, wenn das Studio hierzu vorher zugestimmt hat.
Die Zustimmung kann in Textform erfolgen.
26. Gewährleistung
MENTELMEDIA wird Mängel an naehrio nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen beheben.
Das Studio ist verpflichtet, Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und MENTELMEDIA bei der Fehleranalyse in angemessenem Umfang zu unterstützen.
Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Erfolge, Mitgliederbindung, Umsatzsteigerungen, Abnehmerfolge, Trainingsfortschritte oder Gesundheitsverbesserungen wird nicht übernommen.
27. Haftung
MENTELMEDIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
MENTELMEDIA haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung von MENTELMEDIA beruht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MENTELMEDIA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Studio in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nettovergütungen begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
28. Haftung des Studios
Das Studio haftet für Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter, Trainer, Administratoren und sonstigen berechtigten Nutzer.
Das Studio stellt MENTELMEDIA von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von naehrio durch das Studio, seine Mitarbeiter, Trainer oder Mitglieder beruhen, sofern das Studio die Ursache zu vertreten hat.
Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen rechtswidriger Inhalte, unzulässiger Gesundheitsversprechen, Datenschutzverstößen im Verantwortungsbereich des Studios oder Verletzungen von Rechten Dritter.
29. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
30. Änderungen dieser AGB
MENTELMEDIA kann diese AGB ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und das Studio dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Studio in Textform oder innerhalb der App mitgeteilt.
Widerspricht das Studio einer wesentlichen Änderung, kann MENTELMEDIA den Vertrag ordentlich kündigen.
31. Abtretung und Übertragung
Das Studio darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von MENTELMEDIA auf Dritte übertragen.
MENTELMEDIA darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Studios nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
32. Textform
Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
E-Mail genügt der Textform.
33. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche, steuerrechtliche oder verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.
34. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag:
München, Deutschland, soweit gesetzlich zulässig. MENTELMEDIA bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Studios geltend zu machen.
35. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026